3G-Regel im Landratsamt und in den Rathäusern der Stadt Landshut gilt ab Montag auch für Besucher

14. Januar 2022: Zutritt haben damit künftig ausschließlich geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Nachdem die 3G-Regel innerhalb der Belegschaft, aber auch für alle Teilnehmer der verschiedenen Gremiensitzungen des Stadtrats bzw. Kreistags bereits im vergangenen Jahr eingeführt wurde, gilt diese Zugangsvoraussetzung ab Montag, 17. Januar 2022, auch für den Parteiverkehr. Dieser ist ohnehin zu großen Teilen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. So ist künftig der Besuch des Landratsamts und der beiden Rathäuser der Stadt Landshut nur noch für Personen möglich, die die 3G-Regel erfüllen. Sie müssen also entweder von einer Infektion (mindestens einen Monat, aber höchstens ein halbes Jahr zurückliegend) genesen oder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft (14 Tage nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) oder aktuell negativ auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet sein. Die Regelung gilt auch in allen Außenstellen des Landratsamtes Landshut, einschließlich des Kreisjugendamtes in Altdorf, und in den Kfz-Zulassungsstellen in Ergolding-Piflas (Stadt und Landkreis) sowie in Rottenburg und Vilsbiburg. Für alle Besucher ist natürlich auch weiterhin die landesweit verbindliche FFP2-Maskenpflicht zu beachten.

Es werden nur Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes akzeptiert. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Ein Schnelltest ist maximal 24 Stunden, ein labordiagnostischer PCR-Test 48 Stunden nach Testabnahme gültig. Eine aktuelle Übersicht über Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Landshut sind im Internet unter www.landkreis-landshut.de bzw. www.landshut.de zu finden. Der Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis wird nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument anerkannt. Alle Nachweise werden am Eingang vom Sicherheitspersonal kontrolliert – ohne entsprechende Dokumente kann der Zugang nicht gewährt werden. Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen Schülerinnen und Schüler keinen gesonderten Testnachweis – hier reicht die Vorlage des Schülerausweises. Kinder unter 14 Jahren sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

 

„Wir wollen als Landratsamt und Stadtverwaltung natürlich weiterhin für unsere Bürger da sein. Doch der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung des Betriebs hat Priorität. Deshalb bitten wir unsere Besucher um Verständnis für diese Maßnahme, die in vielen Bereichen des Lebens ohnehin bereits selbstverständlich geworden ist“, erklären Landrat Peter Dreier und Oberbürgermeister Alexander Putz. Angesichts der rasend schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante auch in Bayern müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, um den Verwaltungsbetrieb in dieser schwierigen Situation weiter gewährleisten zu können: zumal nach wie vor der landesweite Katastrophenfall gilt.

 

Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen natürlich weiterhin gerne auch per Telefon, E-Mail oder dem Postweg klären – alle Infos und Ansprechpartner sind auf den Webseiten der Stadt (www.landshut.de) und des Landkreises (www.landkreis-landshut.de) zu finden.