FFP2-Maskenpflicht auf der Altstoffsammelstelle, den Bauschuttannahmestellen und der Reststoffdeponie Spitzlberg

22. Januar 2021: ab Montag, den 25.01.21
Wappen der Gemeinde Tiefenbach

Wie uns vom bayerischen Innenministerium mitgeteilt wurde, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nur für die Besucher der Altstoffsammelstelle, Bauschuttannahmestelle oder Deponie.

Die Mitarbeiter der Entsorgungseinrichtungen sind weiterhin nur verpflichtet eine „einfache“ Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist für Mitarbeiter freiwillig.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises gilt ab Montag, den 25.01.2021.