Info zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025

21. Januar 2025: Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02.02.2025 den Wahlbenachrichtigungsbrief per Post.
Wappen der Gemeinde Tiefenbach

Wenn sie die Briefwahl ausüben möchten, muss der Wahlschein beantragt werden, mit dem die Wahlunterlagen ausgehändigt werden. Die Beantragung des Wahlscheins mit den Wahlunterlagen ist ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung folgendermaßen möglich:

Online

Die Briefwahlunterlagen können online über da Bürgerserviceportal beantragt werden:

Briefwahlantrag für die Bundestagswahl 2025

oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Unterlagen können bis Mittwoch, 19.02.2025, 12:00 Uhr online beantragt werden. So kann der rechtzeitige Postversand gewährleistet werden kann. Danach ist eine Beantragung nur noch im bzw. direkt über die persönliche Vorsprache im Rathaus möglich.

Rathaus:

Auf der Rückseite der Wahlnachberichtigung kann der Antrag für die Briefwahl ausgefüllt werden. Der Antrag kann

  • in den Briefkasten eingeworfen,
  • postalisch zugestellt oder
  • per E-Mail 

an die Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) übermittelt werden. Die Unterlagen werden im Anschluss per Post zugestellt.

Die sofortige Mitnahme oder Versand der Briefunterlagen ist erst möglich, wenn der Gemeindeverwaltung die Stimmzettel vorliegen - Voraussichtlich ab dem 10.02.2025.

Vollmacht:

Wenn der Antrag nicht selbst gestellt werden kann, kann eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigt werden. Auch für die Abholung der Unterlagen kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Sobald gewählt wurde, der Wahlschein ausgefüllt und alles richtig verpackt ist, können die roten Umschläge entweder direkt im Rathaus abgegeben werden (entweder in den Briefkasten oder während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro). Die roten Umschläge können auch in die gelben Postkästen zum versandt an das Rathaus eingeworfen werden. Aber Achtung: Wahlbriefe aus der Leerung dieser Postkästen am Freitag vor der Wahl (21.02.2025) kommen voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig und Wahlbriefe aus der Leerung am Samstag vor der Wahl (22.02.2025) kommen sicher nicht mehr rechtzeitig bis zum Wahlsonntag (23.02.2025) an.

Bei Fragen hilft Ihnen Herr Aimer und Herr Paulukuhn (Tel.: 08709/9211-28 oder -21, E-Mail: buergerbuero@tiefenbach-gemeinde.de) gerne weiter.