3G-Regel ab Montag, 17. Januar, auch für Besucher des Rathauses. Zutritt haben damit ausschließlich geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen.

14. Januar 2022 : Der Besuch des Rathauses ist nur noch für Personen möglich, die die 3G-Regel erfüllen. Sie müssen also entweder von einer Infektion (mindestens einen Monat, aber höchstens ein halbes Jahr zurückliegend) genesen oder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft (14 Tage nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) oder aktuell negativ auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet sein. Für alle Besucher ist natürlich auch weiterhin die landesweit verbindliche FFP2-Maskenpflicht zu beachten. Es werden nur Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes akzeptiert. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Ein Schnelltest ist maximal 24 Stunden, ein labordiagnostischer PCR-Test 48 Stunden nach Testabnahme gültig. Eine aktuelle Übersicht über Testmöglichkeiten im Landkreis Landshut sind im Internet unter www.landkreis-landshut.de zu finden. Der Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis wird nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument anerkannt. Alle Nachweise werden am Eingang kontrolliert - ohne entsprechende Dokumente kann der Zugang nicht gewährt werden. Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen Schülerinnen und Schüler keinen gesonderten Testnachweis - hier reicht die Vorlage des Schülerausweises. Kinder unter 14 Jahren sind von der 3G-Regelung ausgenommen.
Notizzettel .png