Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Tiefenbach hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayBITV umgesetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internet-Hauptangebot der Gemeinde Tiefenbach (https://www.tiefenbach-gemeinde.de)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter gemeindetiefenbach@tiefenbach-gemeinde.de mitteilen.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter gemeindetiefenbach@tiefenbach-gemeindetiefenbach.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Tiefenbach
Hauptstraße 42
84184 Tiefenbach
E-Mail: gemeindetiefenbach@tiefenbach-gemeinde.de

Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index


Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html